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Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zur Kooperation von Schule und außerschulischen Kooperationspartnern des Globalen Lernen sowie einer BNE mit globaler Perspektive zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und dem Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlag (BER e.V.)

Präambel

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der Berliner Entwicklungspolitische Ratschlag stärken mit dieser Rahmenvereinbarung die Zusammenarbeit von Schulen und Kooperationspartnern des Globalen Lernens. Fachliche Expertise, nationale und internationale Vernetzung, Vielfalt an Perspektiven, pädagogische Kompetenzen und gesellschaftliches Engagement der Kooperationspartner des Globalen Lernens werden als Chance verstanden und genutzt, um Bildungsprozesse im Sinne des übergreifenden Themas Nachhaltige Entwicklung/Lernen in Globalen Zusammenhängen weiter zu stärken.

Die Gestaltung einer nachhaltigen Entwicklung gehört als Antwort auf die Herausforderungen des globalen Wandels zu den wichtigsten politischen Aufgaben des 21. Jahrhunderts. Kernprobleme des globalen Wandels und deren Wechselwirkungen stellen die Lebensgrundlagen vieler Menschen und die Bedürfnisse zukünftiger Generationen infrage. Gleichzeitig ist eine Welt ohne die vielfältigen Möglichkeiten, welche die globalen Bezüge bieten, nicht mehr vorstellbar. Der globale Wandel erfordert Visionen zur Gestaltung einer zukunftsfähigen und gerechten Welt, basierend auf der Grundlage der Anerkennung von Menschenrechten sowie der 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030.

Folglich ist es notwendig, Schülerinnen und Schülern Orientierung in einer zunehmend globalisierten Welt zu ermöglichen und sie in die Lage zu versetzen, die Welt im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung gestalten zu können. Dazu benötigen sie Kompetenzen, um nachhaltiges und nicht nachhaltiges Handeln unterscheiden und Handlungsoptionen für sich selbst und für weitere Akteure von der lokalen bis zur globalen Ebene daraus ableiten zu können.

Lernen in globalen Zusammenhängen bedeutet darüber hinaus, Voraussetzungen in der Schule zu schaffen, die es Schülerinnen und Schülern ermöglichen, einen Blick und ein Verständnis für globale Zusammenhänge zu entwickeln, globale Ungleichverhältnisse zu reflektieren und sie zum Einsatz für eine gerechtere Welt im Sinne der Menschenrechte zu ermutigen. Dabei sollten Perspektiven aus dem globalen Süden einbezogen werden. Hier können migrantisch-diasporische Gruppen des Globalen Lernens wichtige Kooperationspartner sein.

Eine solche Bildung, als Teil einer transformativen Bildung für nachhaltige Entwicklung, legt den Grundstein für Weitsicht und Weltblick und damit für die Überwindung von Intoleranz, Rassismus und Nationalismus sowie für die Hinwendung zu mehr Verantwortung und Solidarität in der Einen Welt – Grundlagen für den Umbau zu einer zukunftsfähigen Gesellschaft.

Die Anforderungen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung mit besonderer Berücksichtigung der globalen Perspektive umfassen – im Sinne des Nationalen Aktionsplans Bildung für nachhaltige Entwicklung, des von der Kultusministerkonferenz und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung initiierten Orientierungsrahmens für den Lernbereich Globale Entwicklung, des Rahmenlehrplans 1-10 für Berlin und Brandenburg sowie der Gesamtstrategie Politische Bildung an Berliner Schulen – eine gemeinsame Umsetzung von Bildungsangeboten durch Schulen und außerschulische Kooperationspartner.

Die Kooperation mit außerschulischen Partnern kann den Lernprozess insbesondere dann fördern, wenn Schülerinnen und Schüler sich beispielsweise mit Formen und Wirkungsweisen nachbarschaftlichen, zivilgesellschaftlichen oder politischen Engagements auseinandersetzen, mit denen oftmals auch erste Selbstwirksamkeitserfahrungen verbunden sind. Außerschulische Kooperationspartner können mit ihren Bildungsangeboten den Unterricht und das schulische Leben sinnvoll ergänzen. Angebote können sowohl in der Schule wie auch an außerschulischen Lernorten stattfinden. Darüber hinaus können Kooperationen auch im Ganztag und für Schulentwicklungsprozesse im Sinne des Whole School Approach fruchtbar sein.

Die Kooperationsprojekte orientieren sich dabei an den unterrichtlichen Voraussetzungen, an den Interessen und Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler sowie an den Grundlagen des Beutelsbacher Konsenses. Die fachliche und organisatorische Zusammenarbeit zwischen Schulen und Kooperationspartnern des Globalen Lernens erfolgt auf partnerschaftlicher Ebene.

§ 1 Grundsätze der Zusammenarbeit von Schule und Kooperationspartnern des Globalen Lernens

  1. Die Kooperation von Schulen und Kooperationspartnern des Globalen Lernens basiert auf den Bestimmungen des § 5 Abs.1 Schulgesetz Berlin zur Öffnung der Berliner Schulen gegenüber dem gesellschaftlichen Umfeld. Inhaltlich wird die Kooperation im Wesentlichen durch Teil A und Teil B des Rahmenlehrplans 1-10 für Berlin und Brandenburg und hier insbesondere durch das übergreifende Thema Nachhaltige Entwicklung/Lernen in globalen Zusammenhängen bestimmt. Präzisiert werden die zu fördernden Kompetenzen sowie mögliche Themenschwerpunkte im Orientierungs- und Handlungsrahmen für das übergreifende Thema Nachhaltige Entwicklung/Lernen in globalen Zusammenhängen. Fachspezifische Anknüpfungspunkte ergeben sich aus den Teilen C des Rahmenlehrplans.
  2. Kooperationspartner des Globalen Lernens können auf Wunsch der Schulen auch bei der Entwicklung des Schulprogramms gemäß § 8 Schulgesetz Berlin beteiligt werden.
  3. Die Kooperation von Schule und Kooperationspartnern des Globalen Lernens zielt darauf ab, Kindern und Jugendlichen globale Bezüge und Zusammenhänge im Kontext einer nachhaltigen Entwicklung zu vermitteln und sie so auf die Herausforderungen des Globalen Wandels sowie die Gestaltung einer zukunftsfähigen, gerechten Welt vorzubereiten. Dafür sollen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern und Kooperationspartner des Globalen Lernens gemeinsam und gleichberechtigt zusammenarbeiten.
  4. Im Fall von langfristigen und besonders umfassenden Kooperationen mit Kooperationspartnern des Globalen Lernens kann eine Bestätigung der Kooperation durch schulische Gremien unter Einbezug der Schülerinnen und Schüler hilfreich sein.
  5. Zur Etablierung einer auf einen längeren Zeitraum angelegte Zusammenarbeit kann das Abschließen von Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und Kooperationspartnern des Globalen Lernens unterstützend wirken. Kooperationsvereinbarungen können der Herstellung eines verlässlichen Rahmens für die Schule und für die Kooperationspartner des Globalen Lernens, der Konkretisierung gemeinsamer Vorhaben sowie der Beschreibung der jeweiligen Leistungen dienen.
  6. Für eine gelingende Kooperation ist ein gleichberechtigtes Verhältnis zwischen dem pädagogischen Personal der Schule und den Kooperationspartnern des Globalen Lernens sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Voraussetzung. Dabei müssen beide die jeweiligen Rahmenbedingungen des anderen Partners beachten.
  7. Die Gesamtstrategie Politische Bildung an Berliner Schulen verweist explizit auf die Bedeutung der Kooperation mit außerschulischen Bildungspartnern im Rahmen der politischen Bildung. Die Bildungsangebote der Kooperationspartner des Globalen Lernens werden als Teil der politischen Bildung verstanden, die dazu beiträgt, Schülerinnen und Schülern eine Entwicklung zu selbstbestimmten, mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang erkennen die Kooperationspartner des Globalen Lernens den Beutelsbacher Konsens als elementare Grundlage ihrer Arbeit an.
  8. Die Bildungsangebote der Kooperationspartner des Globalen Lernens finden als schulische Veranstaltungen statt. Der Versicherungsschutz wird für die Schülerinnen und Schüler durch den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der Schule gewährleistet. Die Aufsichtspflicht obliegt im Regelfall der Schule.

§ 2 Formen der Zusammenarbeit

In der Zusammenarbeit von Schulen und Kooperationspartnern des Globalen Lernens wird die Auseinandersetzung mit gesellschaftlich relevanten Themen, Herausforderungen und Problemfeldern, die im Schulgesetz ebenso wie in den Rahmenlehrplänen als Teil des schulischen Bildungsauftrages benannt werden, durch die besondere Perspektive, Expertise und Erfahrung der Kooperationspartner des Globalen Lernens ergänzt. Angebote von Kooperationspartnern des Globalen Lernens können in Lernprozesse eingebracht werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Bildungsveranstaltungen auf Grundlage von Inhalten, Methoden und Ansätzen des Globalen Lernens im Rahmen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung. Diese können in Form von Projekttagen oder -wochen, Wochenendveranstaltungen, regelmäßigen Kursen oder Einzelveranstaltungen erfolgen,
  • Angebote im Rahmen des Ganztages,
  • internationale Begegnungen,
  • Unterstützung von Nord-Süd-Schulpartnerschaften,
  • Fortbildung von Lehrkräften und pädagogischem Personal,
  • Unterstützung von Schülerfirmen,
  • Unterstützung der Schülervertretungen und/oder Arbeitsgemeinschaften engagierter Schülerinnen und Schüler, die das Ziel haben, Bildung für nachhaltige Entwicklung mit besonderer Berücksichtigung der globalen Perspektive an ihrer Schule fester zu verankern,
  • Beratung zum fairen und nachhaltigen Wirtschaften an Schulen,
  • Begleitung von Schulentwicklungsprozessen im Rahmen von Schulprogrammen und
  • der Gestaltung von Ganztagsschulen,
  • Materialausleihe und -beratung für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler und
  • offene Angebote an Schulen, z.B. Schülerclubs und Schülercafés.

§ 3 Vereinbarungen

  1. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird die Rahmenvereinbarung veröffentlichen, sie an den Berliner Schulen bekannt geben und in regelmäßigen Abständen auf sie hinweisen.
  2. Nach einer fachlichen Beurteilung durch das „EPIZ – Zentrum für Globales Lernen Berlin“ und das „Schulprogramm Berlin/Bildung trifft Entwicklung“ schlägt der Berliner Entwicklungspolitische Ratschlag e.V. der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie außerschulische Kooperationspartner für die „Empfehlungsliste Globales Lernen in Berlin[1]“ vor. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entscheidet in etwa jährlichen Abständen über die Aufnahme und den Verbleib der vorgeschlagenen Kooperationspartner auf dieser Liste, die sie nach jeder Aktualisierung den Schulen bekannt gibt. Die Kriterien zur Aufnahme und zum Verbleib außerschulischer Kooperationspartner auf der Liste werden durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und den Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlag veröffentlicht.
  3. In der Gestaltung und Umsetzung ihrer Bildungsangebote orientieren sich die Kooperationspartner des Globalen Lernens an den jeweils aktuell gültigen Qualitätskriterien für entwicklungspolitische Bildungsarbeit des Bundesverbandes entwicklungspolitischer und humanitärer Nichtregierungsorganisationen (VENRO).
  4. Die Erfahrungen in der Umsetzung der Rahmenvereinbarung zwischen dem Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlag und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie werden in regelmäßigen Abständen ausgewertet.
  5. Notwendige Treffen zur Abstimmung der Empfehlungsliste und zur Auswertung der Erfahrungen werden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Abstimmung mit dem Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlag koordiniert.

§ 4 Geltungsdauer

Diese Rahmenvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie verlängert sich jeweils um ein Schuljahr, wenn sie nicht vor Ablauf des Schuljahres schriftlich gekündigt wird.

Berlin, den 30. August 2021

Narcisse Djakam Sandra Scheeres
Vorstand Berliner Entwicklungspolitischer Ratschlag (BER e.V.) Senatorin für Bildung, Jugend und Familie

[1] Der vollständige Titel der Empfehlungsliste lautet wie folgt: Empfehlungsliste Globales Lernen in Berlin – Von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie empfohlene Bildungsangebote externer Kooperationspartner zur Umsetzung des übergreifenden Themas Nachhaltige Entwicklung/Lernen in globalen Zusammenhängen

Zur Pressemitteilung der Bildungsverwaltung und des BER vom 7. September 2021 zur Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung

Die Rahmenvereinbarung vom August 2021 als PDF