Ideeller Bereich

Hauptzweck des gemeinnützigen Vereins.

Einnahmen sind Spenden, Mitgliedsbeiträge, i.d.R. Projektzuschüsse

Der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben im ideellen Bereich ist von der Körperschafts- sowie der Gewerbesteuer und die Einnahmen sind von der Umsatzsteuer befreit.