Kleinunternehmerregelung
Die Umsatzsteuer wird nach § 19 UStG nicht erhoben, wenn der Umsatz
des Vorjahres geringer als EUR 17.500,00 (incl. USt) und |
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des laufenden Jahres voraussichtlich EUR 50.000,00 (incl. USt) |
nicht überschreitet.
Für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung werden alle steuerbaren Umsätze aus den drei Bereichen zusammengerechnet (Vermögensverwaltung, steuerbegünstigter Zweckbetrieb und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) – mit Ausnahme der Umsätze, die nach §4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 UStG steuerfrei sind.