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Online Seminar zur Erstellung einer Kindesschutzrichtlinien, 1. Teil Einführung
Veranstalter
Veranstaltungsbeschreibung
Die Stiftung Nord-Süd-Brücken hat am 15.06.2020 eine angepasste Kindesschutzrichtlinie verabschiedet. Projekte, die sich an Kinder und Jugendliche richten und mit diesen realisiert werden, deren Wirkung sich auf Kinder bezieht
Veranstaltungsbeschreibung
Die Stiftung Nord-Süd-Brücken hat am 15.06.2020 eine angepasste Kindesschutzrichtlinie
verabschiedet. Projekte, die sich an Kinder und Jugendliche richten und
mit diesen realisiert werden, deren Wirkung sich auf Kinder bezieht
sowie Aus- oder Fortbildungen für Multiplikator*innen in der Kinder- und
Jugendarbeit, können nur gefördert werden, wenn der antragstellende
Verein eine Kindesschutz-Richtlinie beschlossen und umgesetzt hat. Die
Richtlinie muss mindestens einen Abschnitt zu eigenen
Präventionsmaßnahmen (inklusive Personalpolitik) sowie zum eigenen
Fallmanagement enthalten und von der Mitgliederversammlung oder dem
Vorstand des Vereins verabschiedet sein. Bei Auslandsprojekten muss der
antragstellende Verein zusätzlich mit den Projektpartner*innen im
Globalen Süden Leitlinien zum Kindesschutz in die Projektvereinbarung
mit aufnehmen.
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Zeit
11.11.2020 16:00 - 17:30(GMT-11:00)
Kontaktname
Kristianna Gasparjan
Kontakt E-Mail
k.gasparjan@nord-sued-bruecken.de
Kontakt Telefonnummer
030 – 42851385