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Praxis-Workshop: Der Schutz von Kindern in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit

16Mai9:0016:30Praxis-Workshop: Der Schutz von Kindern in der entwicklungspolitischen BildungsarbeitEin wichtiges Element des Workshops ist es, eine Kindesschutzpolicy zu erstellen. Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter*innen entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen.9:00 - 16:30(GMT-11:00) VeranstalterBerliner Entwicklungspolitischer Ratschlag (BER)ThemenGlobales LernenFormatWorkshop

Veranstaltungsbeschreibung

Die Teilnahme ist für Mitarbeiter*innen von BER-Mitgliedsgruppen kostenlos, alle anderen zahlen 20 EUR. Anmeldung bis 2. Mai unter projekt@eineweltstadt.berlin

Der Workshop richtet sich an Mitarbeiter*innen entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen. Die Fragestellungen sind: Wie erstelle ich eine Kindesschutzpolicy? Woraus besteht eine Kindesschutzpolicy? Wie kommuniziere ich eine Kinderschutzpolicy?

Referentin: Mechtild Maurer (bis 2020 langjährige Geschäftsführerin der Kinderrechtsorganisation ECPAT Deutschland e.V.; u.a. bis 2020 aktive Mitarbeit in der VENRO Kinderrechte und dem Themennetzwerk Flucht der National Coalition Deutschland; Beratungen und Schulungen zum Thema Kinderrechte und Kinderschutz)

Viele Vereine, die sich im BER zusammengeschlossen haben, arbeiten in der entwicklungspolitischen Bildung, viele davon mit Kindern und Jugendlichen. Zwischen Erwachsenen und Kindern existiert ein strukturelles Machtungleichgewicht, dem wir durch eine Kultur der Aufmerksamkeit gegenüber den Rechten und Interessen von Kindern entgegenwirken wollen.

In der Entwicklungszusammenarbeit ist dieses Machtverhältnis von besonderer Bedeutung: Oft sind Kinder und Jugendliche „Zielgruppe“ entwicklungspolitischer Projekte. 

Teil 1: Kindesschutz allgemein

Wenn Kinder und Jugendliche in professionell gestalteten Kontexten mit Erwachsenen  zusammenkommen, ist das Wissen um den Schutz der Kinder vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung besonders wichtig. Kinder und Jugendliche sind im hohen Maß von Gewalt und Missbrauch betroffen. Sowohl außerhalb von Institutionen, als auch innerhalb.

Der institutionelle Schutz von Kindern ist demnach Teil des gesamtgesellschaftlichen Auftrages zur Sicherung des Kindeswohls, aber vor allem ein Qualitätsmerkmal des professionellen Handelns an Orten, in denen Kinder betreut werden.

Im Rahmen des Workshops diskutieren wir unter anderen folgende Fragen: Was verbirgt sich hinter den Begriffen Kindeswohl, Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung? Welche rechtlichen Grundlagen existieren? Welche Gefährdungsformen gibt es? Wo liegen die Verantwortlichkeiten (Gesetzgeber, Zivilgesellschaft, Schule als Institution, Lehrer*innen)?
Welche Rolle spielt der Schutz von Kindern in meiner Arbeit? Wie kann ich mein professionelles/ ehrenamtliches Handeln diesbezüglich stärken?

Teil 2: Erstellung einer Kindesschutz-Policy

Der BER als Verband sowie die Mitgliedsorganisationen und deren Mitarbeiter*innen stehen in einer spezifischen Verantwortung, ihr Mögliches zu tun um Kinder vor Gewalt zu schützen, indem sie eine ihrer Funktion und Tätigkeiten entsprechende Kinderschutzpolicy (verstanden als Bündel von Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte, physische und psychische Gewalt) entwickeln (siehe: https://eineweltstadt.berlin/wie-wir-arbeiten/kinderschutz/).

Für antragstellende Vereine bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken sowie im Förderprogramm der Berliner
Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit ist die Verabschiedung und Umsetzung einer Kinderschutzpolicy mittlerweile verpflichtend (siehe deren Förderrichtlinien und https://nord-sued-bruecken.de/foerderung/diskussion/kindesschutzrichtlinie.html).

Alle im BER organisierten entwicklungspolitischen Vereine und Initiativen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, haben sich dazu verpflichtet, sich mit dem Thema Kinderschutz auseinandersetzen und eine vereinsspezifische Kinderschutzpolicy (verstanden als Bündel von Präventionsmaßnahmen gegen
sexualisierte, physische und psychische Gewalt) zu entwickeln.

Sie etablieren zum einen Verfahren zur Sicherstellung der Eignung des eigenen Personals im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie zum Umgang mit Verstößen (und dem Verdacht auf Verstößen). Zum anderen schaffen sie verbindliche Strukturen und Abläufe, die den Verein als Betätigungsstruktur für potentielle Täter*innen möglichst unattraktiv machen.


Wie erstelle ich eine Kindesschutzpolicy?
Woraus besteht eine Kindesschutzpolicy?
Wie kommuniziere ich eine Kinderschutzpolicy?

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Zeit

16.05.2023 9:00 - 16:30(GMT-11:00)

Ort

Berlin Global Village, Raum: „Patrice Lumumba Galerie“

Am Sudhaus 2, 12053 Berlin

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01575 818 5784