
Aktuelles zu Beratung und Qualifizierung
BER-Newsletter Nr. 5 I Juli 2023
BER bietet Beratung zu Förderprogrammen an
Fragen zur Antragstellung, der Entwicklung eines Finanzierungsplans oder zur Aufbereitung von Projektunterlagen für die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit (LEZ) oder für das BMZ-Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB) beantwortet Eine Welt-Promotorin Sabine Seiffert beim BER. Beratungsgespräche können direkt online gebucht werden oder unter seiffert@eineweltstadt.berlin vereinbart werden.
Hintergrund: Wer direkt im Januar 2024 mit einem Projektes beginnen möchte, muss bis zum 30. Juni 2023 Projektmittel beim Förderprogramm der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit (LEZ) über die Stiftung Nord-Süd Brücken (SNSB) oder beim Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB) über Engagement Global beantragen. Wer zum 30. November einen Projektantrag einreicht, kann bei Bewilligung der Mittel frühestens zum Mai 2024 das Projekt starten.
Gefördert werden Vorhaben des Globalen Lernens, der entwicklungspolitischen Informationsarbeit, rassismuskritische Bildungsarbeit mit globalem Bezug und in begrenzten Umfang auch Projekte mit Partnern im Globalen Süden. Detailliertere Informationen finden sich auf den Webseiten der SNSB oder des FEB
Mehr Datentransparenz durch neues Register ab 2024
2024 wird das sogenannte Zuwendungsempfängerregister eingeführt. Darin werden alle gemeinnützigen Vereine und Stiftungen aufgenommen, die nach dem Körperschaftssteuergesetz steuerbegünstigt, also gemmeinnützig, sind. Folgende Daten werden demnach von den Landesfinanzbehörden direkt an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt, das für das neue Register zuständig ist: Name und Anschrift, der steuerbegünstigte satzungsmäßige Zweck, das zuständiges Finanzamt, das Datum des letzten Freistellungsbescheides oder des letzten Bescheides nach § 60a AO sowie die Bankverbindung.
Durch das Register sollen Transparenz und Rechtssicherheit verbessert werden. Ein Ziel ist, dass es private Spender*innen und institutionelle Zuwendungsgeber*innen leichter haben bei der Auswahl, wen sie unterstützen möchten. Auch sollen darüber Spendenbescheinigungen digital herausgegeben werden. Mehr Inormationen finden sich hier.
UPJ vermittelt kostenlose Rechtsberatung von Anwaltskanzleien
Gemeinnützige Organisationen können sich an das Netzwerk UPJ wenden, wenn sie eine Rechtsberatung benötigen und keine adäquaten Informationen erhalten oder die Beratungsgebühren nicht zahlen können. Die UJP Pro Bono Rechtsberatung prüft Anfragen und tritt dann als Mittler auf zwischen Non-Profit-Organisationen und Anwaltskanzleien, die Zeit und Kompetenzen anbieten. Die kostenlose Rechtsberatung kann bei Fällen von Diskriminierung, Asylrecht und Verletzung der Menschenrechte unterstützen, bearbeitet aber auch Fragen zu Arbeitsrecht, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht, Zuwendungs- und Vergaberecht, Datenschutz oder Urheber- und Persönlichkeitsrechte.
Newsletter Nr. 4 I Mai 2023
Dekolonialität – neuer Förderschwerpunkt von Brot für die Welt
Brot für die Welt fördert nun Projekte zur Dekolonialität der entwicklungspolitischen Inlandsarbeit. Im Fokus stehen die Auseinandersetzung mit der Rolle des Globalen Nordens im Kolonialismus, koloniale Kontinuitäten und Machtverhältnisse, dekoloniale Ansätze des Globalen Südens und der dekoloniale Blick auf die eigene (Projekt-)Arbeit. Gefördert werden Seminare, Konferenzen und Bildungsmaterialien, bei Projekten mit 1.000 Euro Fördersumme mit einem vereinfachten Verfahren.
Fördermittel für Projekte rund um Klimagerechtigkeit und Teilhabe im Sport
Berlin versucht gerade etwas, was eigentlich nicht geht: Die Fußballeuropameisterschaft der UEFA in Berlin 2024 nachhaltig und fair zu gestalten. Dafür hat der Senat für Inneres, Digitalisierung und Sport ein Leitbild veröffentlicht und fördert gemeinnützige Vereine, die dazu beitragen. Interessant ist dies für entwicklungspolitische Bildungsprojekte zu den Themen Klimagerechtigkeit, Anti-Rassismus, migrantisches Engagement und Teilhabe im Bereich Sport.
Mehr Infos
Zur Broschüre: Leitbild der Nachhaltigkeit zur UEFA EURO 2024
Newsletter Nr. 3 I März 2023
Fördermittel für schulische Projekte
Das Programm Bildungsarbeit zu Kolonialismus und Verantwortung in Berliner Schulen (BIKO) fördert
Bildungsprojekte an Berliner Schulen in den Themenbereichen koloniale Vergangenheit Deutschlands bzw. Berlins und kolonialen Kontinuitäten bis in die Gegenwart. Es können kurze Bildungsangebote an Schulen bis max. 6.000 Euro in einem vereinfachten Verfahren beantragt werden (Fördervoraussetzungen
und Antragstellung). Projekte mit konzeptionell und didaktisch ausgearbeiteten Bildungsangeboten
können bis 15.000 Euro Fördermittel erhalten (Fördervoraussetzungen und Antragstellung). Die Förderung solcher Bildungsprojekte geht auch auf den partizipativen Aufarbeitungsprozess zu Berlins kolonialer Vergangenheit zurück, den die Koordinierungsstelle bei Decolonize Berlin organisiert.
Mehr Infos
Erdbebenopfer: Unterstützung für Sonderaktionen
Wenn gemeinnützige Organisationen Betroffene des Erdbebens in der Türkei oder in Syrien unterstützen wollen, können sie dies tun, auch wenn der Satzungszweck ein anderer ist. Durch den Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 27. März 2023 gelten Steuererleichterungen auch bei Spenden für solcherart Sonderaktionen.
Mehr Infos im PDF