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Aktuelles zu Beratung und Qualifizierung

Demoaufrufe gefährden nicht die Gemeinnützigkeit

Viele Vereine sind verunsichert, nachdem ATTAC oder Campact die Gemeinnützigkeit aufgrund politischer Tätigkeit entzogen wurde. Die Allianz für Rechtssicherheit stellt klar: Vereine können sich tagespolitisch engagieren über den eigenen Satzungszweck hinaus, wenn dies vereinzelt passiert! Auch Aktivitäten gegen Parteien sind erlaubt, wenn sie sich am Thema orientieren, zu dem es unterschiedliche Ansichten gibt. Mehr Informationen

Pflichten für Registrierung verändert!

Die Kriterien für eine Registrierungspflicht beim Lobbyregister haben sich verändert. Die Allianz für Rechtssicherheit hat  die Neuerungen zum Lobbyregister zusammengestellt. Nach der neuen Regelung werden sich mehr zivilgesellschaftliche Organisationen registrieren lassen müssen. Es kann also gut sein, dass eine Organisation bisher nicht eintragungspflichtig war, es nun aber ist. Nach Informationen der Allianz für Rechtssicherheit ist registrierungspflichtig,

  • wer regelmäßig Interessenvertretung gegenüber Bundestag oder Bundesregierung betreibt bzw. das auf Dauer anlegt;
  • wer innerhalb von drei Monaten 30 Kontaktaufnahmen hat zu Bundestagsabgeordneten oder deren Mitarbeitenden, zu Mitarbeitenden der Fraktionen und zu Gruppen im Bundestag, zu Gremien im Bundestag, Minister*innen, Staatssekretär*innen oder zu Beschäftigten in Ministerien ab der Ebene der Referatsleiter*innen aufwärts; Kontakte zu Personen auf Hierarchiestufen darunter z.B. zu Referent*innen oder Sachbearbeiter*innen haben in diesem Kontext keine Relevanz.

Hier findet man auch eine To do Liste für Interessenvertreter*innen – juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstigen Organisationen – zu den Neuerungen im Lobbyregister ab dem 1.3.2024.

Webinar: Neuerungen 2024 im Gemeinnützigkeits- und Vereinsrecht

Was ändert sich für die Vereine in 2024? In diesem kostenlosen Onlineseminar werden von steuerlichen Neuerungen über Änderungen beim Zuwendungsempfänger- und Lobbyregister bis hin zu Praxistipps für virtuelle Sitzungen und zur Vorstandshaftung die Herausforderungen für Vereine im Jahr 2024 vorgestellt. Veranstalter: vereinfacher.de von der Schomerus GmbH

BER-Newsletter Nr. 10 I Dezember 2023

Prüft Eure Daten! Zuwendungsempfängerregister ab 2024

Im neuen Zuwendungsempfängerregister werden alle gemeinnützige Organisationen wie Vereine, Stiftungen oder gGmbHs aufgeführt. Die Daten dafür werden vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an das Register übermittelt. Der BER empfiehlt die Daten nach der Veröffentlichung auf Richtigkeit zu checken. Fehler sollten an Euer zuständiges Finanzamt übermittelt werden. Das Zuwendungsempfängerregister soll zukünftig auch als Grundlage für digitale Spendenverfahren dienen. Online-Meldungen an das BZSt werden dann das bisherige Verfahren ersetzen, bei dem Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden müssen. Mehr Informationen.
 
 
Fortbildungsempfehlung: So gelingt digitales Spendensammeln heute
 
„So gelingt digitales Spendensammeln heute“ – das ist der Titel eines Fachartikels, der die wichtigsten Hebel für Vereine beschreibt. Einer davon ist ein guter E-Mailverteiler, über den Newsletter mit Spendenaufruf versandt werden können. Er schließt die interessante Reihe „Spenden und Fundraising“ des Haus des Stiftens ab, in der Anlass- und Weihnachtsfundraising, Aufwands- und Rückspenden sowie Sachspenden beleuchtet wurden. Mehr Informationen

BER-Newsletter Nr. 9 I November 2023

Fortbildungsempfehlung: Komplexitätsreduktion in der digitalen Bildungsarbeit

©Studio Republic auf Unsplash

Wie anspruchsvolle Themen und umfangreiche Inhalte auf die wichtigsten Kernbotschaften reduziert werden können, darum geht es in diesem Selbstlernkurs der Friedrich-Ebert-Stiftung: Komplexitätsreduktion in der digitalen Bildungsarbeit

 

 

BER-Newsletter Nr. 8 I Oktober 2023

BER bietet Beratung zu Förderprogrammen an

©charlesdeluvio auf Unsplash

Fragen zur Antragstellung, der Entwicklung eines Finanzierungsplans oder zur Aufbereitung von Projektunterlagen für die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit (LEZ) oder für das BMZ-Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB) beantwortet Eine Welt-Promotorin Sabine Seiffert beim BER. Beratungsgespräche können unter seiffert@eineweltstadt.berlin vereinbart werden.

Fortbildungsempfehlung: Künstlicher Intelligenz und Diskriminierungen 

©Gerd_Altmann_Pixabay

Unsere monatliche Fortbildungs-Empfehlung: Wie können NGOs vermeiden, dass sie Systeme Künstlicher Intelligenz nutzen, die diskriminieren? Im Webinar Künstlicher Intelligenz und Diskriminierungen des Haus des Stiftens werden die Algorithmen der Systeme vorgestellt, mit den Diskriminierungen verknüpft sein können und wie das vermieden werden kann. Eins von acht kostenfreien Webinaren des Digital Camps 2023 zu Künstlicher Intelligenz & Non-Profits.

BER-Newsletter Nr.7 I September 2023

Kolonialismus in Schule zum Thema machen

Das Programm Bildungsarbeit zu Kolonialismus und Verantwortung in Berliner Schulen (BIKO) fördert Bildungsprojekte von NGO an Berliner Schulen, die sich mit  der kolonialen Vergangenheit Deutschlands bzw. Berlins und kolonialen Kontinuitäten bis in die Gegenwart.
Es können kurze Bildungsangebote an Schulen bis max. 6.000 € in einem vereinfachten Verfahren beantragt werden (Fördervoraussetzungen und Antragstellung). Projekte mit konzeptionell und didaktisch ausgearbeiteten Bildungsangeboten können bis 15.000 € Fördermittel erhalten (Fördervoraussetzungen und Antragstellung). Die Förderung solcher Bildungsprojekte geht auch auf den partizipativen Aufarbeitungsprozess zu Berlins kolonialer Vergangenheit zurück, den die Koordinierungsstelle bei Decolonize Berlin organisiert.

Inflationsausgleichprämie zahlen oder nicht ?

Wenn Personalkosten von Projekten, die ganz oder überwiegend durch Bundesmittel z.B. aus dem FEB-Programm kofinanziert werden, können unter Umständen Personalmittel, die nicht genutzt und nach TVöD-Tarifvertrag abgerechnet werden, den Mitarbeiter*innen als Inflationsausgleichprämie gezahlt werden. Das sollte aber vorab mit dem Geldgeber abgesprochen werden. Mehr Infos hier.  Die Abrechnung der Ausgleichprämie nach tariflicher Vereinbarung kann so aussehen:
Juni 2023 = 1.240 € für die Monate März bis Juni 2023
Juli 2023 bis Februar 2024  = jeweils 220 € pro Monat.
Bei nicht verbrauchten Personalmitteln von Projekten, die ganz oder überwiegend vom Land z.B. durch die LEZ finanziert werden und der TV-L Berlin gilt, können diese zur Zeit noch nicht als Ausgleichsprämie genutzt werden. Der aktuelle TV-L gilt übrigens noch bis September 2023. Erst danach starten die Verhandlungen und vor November wird nicht entschieden – eher später. Dazu mehr hier.

Zuschüsse für E-Lastenfahrräder

©Tiia Monto_CC BY-SA 3.0 _via Wikimedia Commons

Auch Vereine können einen Investitionszuschuss für E-Lastenräder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Ausgaben bei einer maximalen Fördersumme von 2.500€. Der Antrag ist sehr umfangreich, doch kann ein Lastenrad für die Vereinsarbeit eine wichtige und nachhaltige Alternative zu allen anderen Transportmitteln sein. Insofern müssen Kosten bzw. Aufwand und Nutzen gut abgewogen werden. Förderhinweise gibt das Merkblatt Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 1/23 https://files.vogel.de/infodienste/smfiledata/1/9/7/0/6/6/236460.pdf

Aufgepasst: Nachweise für Ehrenamtliche wichtig

Sind Übungsleiter*innen oder Ehrenamtliche bei einem Verein engagiert, raten wir Euch sehr, Euch Vorlagen anzulegen und Nachweise über diese Einsätze zu führen. Das macht für die Mitarbeitenden Sinn, wenn sie ihre Freibeträge bei der Steuererklärung in Anspruch nehmen möchten und für die Vereine ist es auch sinnvoll, um sich gegen sozialversicherungsrechtliche (Nach-)forderungen zu schützen.

Übungsleiter*innen können einen Freibetrag bei der Steuer über 3.000 € pro Jahr/Person in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, sie sind bei ihren Einsätzen pädagogisch, künstlerisch oder pflegerisch tätig. Der Freibetrag für Ehrenamtliche beträgt 840 € pro Jahr/Person. (Einkommensteuergesetz § 3 Nr. 26und 26a) In beiden Fällen muss der Einsatz nebenberuflich im gemeinnützigen (ideellen) Bereich einer Organisation stattfinden, was zeitlich maximal ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeittätigkeit umfassen darf.

Wir raten Euch also aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen, Nachweise über die Art der Tätigkeiten sowie über die wöchentlich oder monatlich geleisteten Arbeitsstunden zu führen. Das ist umso wichtiger, wenn eine Person beide Varianten an Freibeträge nutzen möchte. Für die Steuer könnt Ihr auch Arbeits- oder Honorarverträge sowie Rechnungstellungen nutzen – jeweils mit Stundendokumentationen. Weitere Infos dazu: www.vereinsknowhow.de : newsletter_vereinsbrief Nr. 456 – Ausgabe 12/2023 vom 25.08.2023

BER-Newsletter Nr. 6 I Juli 2023

Aufgepasst – das PUEG ist da

Seit dem 1. Juli 2023 ist das PUEG in Kraft getreten, in vollem Namen Pflegeunterstützungs- und -Entlastungsgesetz. Es wirkt sich auf unsere Lohn- und Gehaltsabrechnungen aus: Die Beitragssätze für die Pflegeversicherung erhöhen sich für Kinderlose auf 4,0 %. Für Eltern mit einem Kind, das das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, fällt der Beitragssatz auf 3,4%. Für Eltern mit zwei Kindern unter 25 Jahre auf 3,15 %. Ab drei und mehr Kindern unter 25 Jahren wird der Beitrag auf max. 2,4 % abgestuft. Arbeitgeber*innen übernehmen von dem Pflegeversicherungssatz insgesamt 1,7 %. Die Berechnung erfolgt ggfs. über das Lohnbüro. Die Beitragssätze in Sachsen sind andere.
TIPP: Es ist hilfreich, dass Arbeitnehmer*innen z.B. mit einer Geburtsurkunde die Anzahl ihrer Kinder nachweisen, denn diese sind manchmal wegen des Lohnsteuerabzugs nicht in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt.

Juristische Angriffe von rechts gegensteuern

©Kamil Czaiński, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Immer öfter werden Journalist*innen, Aktivist*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen durch Abmahnungen und Klageandrohungen von rechten Netzwerken bedrängt („SLAPP“). Die juristischen Angriffe zielen darauf ab, einzuschüchtern und demokratische Diskurse sowie die Meinungsfreiheit zu bedrohen. Die Plattform „FragDenStaat.de“ bietet „Gegenrechtsschutz“ in Form von kostenloser Beratung und juristischer Begleitung. Weitere Infos direkt hier.

 

Reform des Lobbyregisters

©RudolfSimon, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

Der bisherige Kabinettsentwurf zur Reform des Lobbyregistergesetzes (gültig ab 1. Januar 2024) sieht Verschärfungen vor mit dem Ziel, mehr Transparenz herzustellen. Danach sollen Kontakte zur Bundesregierung und zum Bundestag bis zur Referent*innenebene angegeben werden. Unter Umständen führt die Reform dazu, dass sich kleine, nicht registrierte Organisationen mit ihren Anliegen nicht mehr direkt an Bundestag oder Regierung wenden können, sondern sich erst registrieren müssen.
Bereits das gültige Gesetz wird von NGOs kritisiert. Im Fokus stehen zu hohe Auflagen für kleinere Organisationen, Datenschutzprobleme und die wachsende Bürokratisierung. Auf Ablehnung stößt die Regelung, dass Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit wie Sponsoring nicht angegeben werden müssen, hingegen aber Großspenden, die u.U. denselben Zweck fördern. Hier eine Stellungnahme zum Lobbyregister von VENRO und der Allianz 2022. Die aktuellen Entwicklungen werden auch von der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und von Lobbycontrol beobachtet und bewertet. Nach der Sommerpause wird sich die Zivilgesellschaft in Anhörungen zum Entwurf der Koalition äußern können.

Zum Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2022 fallen natürliche und juristischen Personen, also auch Dachverbände und Netzwerke, unter den Anwendungsbereich des Lobbyregistergesetzes, wenn sie Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung bis zur Unterabteilungsebene aufnehmen, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen oder solche in Auftrag geben. Wir stellen eine Checkliste zur Eintragung ins Lobbyregister zur Verfügung unter…

Wer es ganz genau wissen möchten, schaut im Handbuch der Bundesregierung zum Lobbyregister.

BER-Newsletter Nr. 5 I Juni 2023

Mehr Datentransparenz durch neues Register ab 2024

©Austin_Distel_Unsplash

2024 wird das sogenannte Zuwendungsempfängerregister eingeführt. Darin werden alle gemeinnützigen Vereine und Stiftungen aufgenommen, die nach dem Körperschaftssteuergesetz steuerbegünstigt, also gemeinnützig, sind. Folgende Daten werden demnach von den Landesfinanzbehörden direkt an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt, das für das neue Register zuständig ist: Name und Anschrift, der steuerbegünstigte satzungsmäßige Zweck, das zuständiges Finanzamt, das Datum des letzten Freistellungsbescheides oder des letzten Bescheides nach § 60a AO sowie die Bankverbindung.
Durch das Register sollen Transparenz und Rechtssicherheit verbessert werden. Ein Ziel ist, dass es private Spender*innen und institutionelle Zuwendungsgeber*innen leichter haben bei der Auswahl, wen sie unterstützen möchten. Auch sollen darüber Spendenbescheinigungen digital herausgegeben werden.

UPJ vermittelt kostenlose Rechtsberatung von Anwaltskanzleien

©Aklhue_CC BY-SA 4.0_via Wikimedia Commons

Gemeinnützige Organisationen können sich an das Netzwerk UPJ wenden, wenn sie eine Rechtsberatung benötigen und keine adäquaten Informationen erhalten oder die Beratungsgebühren nicht zahlen können. Die UJP Pro Bono Rechtsberatung prüft Anfragen und tritt dann als Mittler auf zwischen Non-Profit-Organisationen und Anwaltskanzleien, die Zeit und Kompetenzen anbieten. Die kostenlose Rechtsberatung kann bei Fällen von Diskriminierung, Asylrecht und Verletzung der Menschenrechte unterstützen, bearbeitet aber auch Fragen zu Arbeitsrecht, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht, Zuwendungs- und Vergaberecht, Datenschutz oder Urheber- und Persönlichkeitsrechte.

Newsletter Nr. 4 I Mai 2023

Dekolonialität – neuer Förderschwerpunkt von Brot für die Welt

Brot für die Welt fördert nun Projekte zur Dekolonialität der entwicklungspolitischen Inlandsarbeit. Im Fokus stehen die Auseinandersetzung mit der Rolle des Globalen Nordens im Kolonialismus, koloniale Kontinuitäten und Machtverhältnisse, dekoloniale Ansätze des Globalen Südens und der dekoloniale Blick auf die eigene (Projekt-)Arbeit. Gefördert werden Seminare, Konferenzen und Bildungsmaterialien, bei Projekten mit 1.000 Euro Fördersumme mit einem vereinfachten Verfahren.

Fördermittel für Projekte rund um Klimagerechtigkeit und Teilhabe im Sport

Berlin versucht gerade etwas, was eigentlich nicht geht: Die Fußballeuropameisterschaft der UEFA in Berlin 2024 nachhaltig und fair zu gestalten. Dafür hat der Senat für Inneres, Digitalisierung und Sport ein Leitbild veröffentlicht und fördert gemeinnützige Vereine, die dazu beitragen. Interessant ist dies für entwicklungspolitische Bildungsprojekte zu den Themen Klimagerechtigkeit, Anti-Rassismus, migrantisches Engagement und Teilhabe im Bereich Sport.
Mehr Infos
Zur Broschüre: Leitbild der Nachhaltigkeit zur UEFA EURO 2024

Erdbebenopfer: Unterstützung für Sonderaktionen

Wenn gemeinnützige Organisationen Betroffene des Erdbebens in der Türkei oder in Syrien unterstützen wollen, können sie dies tun, auch wenn der Satzungszweck ein anderer ist. Durch den Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 27. März 2023 gelten Steuererleichterungen auch bei Spenden für solcherart Sonderaktionen.
Mehr Infos im PDF