Kinderschutz
Spezifische Verantwortungen der EZ-Akteure
Viele Vereine, die sich im BER zusammengeschlossen haben, arbeiten in der entwicklungspolitischen Bildung, viele davon mit Kindern und Jugendlichen. Zwischen Erwachsenen und Kindern existiert ein strukturelles Machtungleichgewicht, dem wir durch eine Kultur der Aufmerksamkeit gegenüber den Rechten und Interessen von Kindern entgegen wirken wollen.
In der Entwicklungszusammenarbeit ist dieses Machtverhältnis von besonderer Bedeutung: Oft sind Kinder und Jugendliche „Zielgruppe“ – sowohl in der entwicklungspolitischen Auslandsarbeit als auch in der entwicklungspolitischen Bildungs- bzw. Inlandsarbeit. Der BER als Verband sowie die Mitgliedsorganisationen und deren Mitarbeiter*innen stehen in einer spezifischen Verantwortung, ihr Mögliches zu tun um Kinder vor Gewalt zu schützen, indem sie eine ihrer Funktion und Tätigkeiten entsprechende Kinderschutzpolicy (verstanden als Bündel von Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte, physische und psychische Gewalt) entwickeln.
Für antragstellende Vereine bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken sowie für alle Neuanträge im Förderprogramm der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit ist die Verabschiedung und Umsetzung einer Kinderschutzpolicy ebenfalls verpflichtend, sobald sich die beantragten Projekte an Kinder und Jugendliche bzw. Multiplikator*innen der Kinder- und Jugendarbeit richten.
Kinderschutzpolicy des BER
Die Anerkennung der Verantwortung für Kinderschutz ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft im BER. Alle Mitgliedsgruppen haben den „BER-Kodex zum Schutz von Kindern vor Missbrauch und Ausbeutung, insbesondere sexualisierte, physische und psychische Gewalt, in der entwicklungspolitischen Inlandsarbeit, in der Entwicklungszusammenarbeit und der Humanitären Hilfe“ (2012) unterzeichnet.
Der BER bietet kontinuierlich Fortbildungen für seine Mitgliedsgruppen zum Thema Kinderschutz an und vernetzt sie zum Austausch.
Hier findert Ihr die Kinderschutzpolicy des BER-Verbandes.
Kinderschutzpolicys der BER-Mitglieder
Alle im BER organisierten entwicklungspolitischen Vereine und Initiativen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, haben sich dazu verpflichtet, sich mit dem Thema Kinderschutz auseinandersetzen und eine vereinsspezifische Kinderschutzpolicy (verstanden als Bündel von Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte, physische und psychische Gewalt) zu entwickeln.
Sie etablieren zum einen Verfahren zur Sicherstellung der Eignung des eigenen Personals im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie zum Umgang mit Verstößen (und dem Verdacht auf Verstößen). Zum anderen schaffen sie verbindliche Strukturen und Abläufe, die den Verein als Betätigungsstruktur für potentielle Täter*innen möglichst unattraktiv machen.
Sie schaffen eine Kultur, in der das Wohl von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund steht.
Dazu gehört vor allem, dass Kinderschutz kontinuierlich und verbindlich im Vereinsalltag integriert ist.
Die entsprechenden Maßnahmen beinhalten die
- formelle und ideelle Akzeptanz übergeordneter Leitlinien (z.B. BER-Kodex oder VENRO-Kodex zu Kinderschutz),
- Entwicklung und formelle und praktische Akzeptanz von Verhaltensregeln,
- Entwicklung und formelle und ideelle Akzeptanz von Selbstverpflichtungserklärungen,
- Diskussion über und/oder Einführung von arbeitsrechtlichen Maßnahmen (Stellenausschreibung, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis) und
- Fortbildungen zum Thema sexualisierte Gewalt an Kindern.