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Was wir fordern

Wir fordern faire, solidarische und klimagerechte Wirtschaftsbeziehungen.

Sie sollen die Menschenrechte und die Grenzen des Wachstums achten. Die Menschenrechte sind in der allgemeinen UN-Menschenrechtserklärung von 1948 niedergelegt. Die Vereinten Nationen haben Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet, die die Bundesregierung mit einem Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ umsetzen will. Auch das Grundgesetz verpflichtet den Staat und damit auch das Land Berlin zum Schutz der Menschenrechte. Die Wirtschaft und damit Unternehmen im Besonderen haben eine Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte und diese muss vom Land Berlin eingefordert werden. Gleichzeitig sind die natürlichen Ressourcen der Erde begrenzt, ein ständiges Weiterwachsen der Wirtschaft ist nur möglich, wenn andere Menschen weniger Ressourcen bekommen. Dieses Vorgehen zu Lasten schwächerer Positionen auf dem Weltmarkt steht einer zukunftsfähigen und solidarischen Wirtschaften entgegen.

Wir fordern, dass das Land Berlin Handels- und Investitionsschutzabkommen ablehnt.

Im Bundesrat kann das Land Berlin seine Zustimmung zu ungerechten Handelsabkommen verweigern. Die meisten Exporte aus Berlin gehen derzeit in die USA und die größten Importe stammen ebenfalls aus den USA. Damit ist die europäische Handelspolitik auch für das Land Berlin ein wichtiges Thema. Das gegenwärtig verhandelte Abkommen TTIP beinhaltet Regelungen zu Schiedsgerichten und zur regulatorischen Zusammenarbeit und entmündigen damit die Parlamente in der Umwelt-, Verbraucherschutz- und Sozialpolitik.

Wir fordern, dass die Berliner Wirtschaftspolitik auf Nachhaltigkeit ausgerichtet wird.

Eine  nachhaltige Außenwirtschafts- und Vergabepolitik muss Anreize schaffen und nachhaltige Wirtschaftsprodukte und -modelle priorisieren, die ILO-Kernarbeitsnormen einhalten und in der Auftragsvergabe auch den niedrigschwelligen Bereich berücksichtigen. Dazu soll Berlin Mitglied im Netzwerk Procura+ werden und sich die Unterstützung des Netzwerks für die Umstellung seiner Beschaffungspraxis sichern. Berlin muss seiner Vorbildrolle als staatlicher Einkäufer gerecht werden und die Vorgaben des Vergabegesetzes durch effektive Kontrollen, Sanktionen und Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen umsetzen. Für eine effektive öko-soziale Vergabepraxis ist eine Bündelung der Vergabestellen erforderlich. Zudem soll alle zwei Jahre ein Vergabebericht veröffentlicht werden, der die Arbeit der Vergabestellen und der im Gesetz vorgesehenen Kontrollkommission untersucht. Konkrete Ansatzpunkte für eine gezielte Förderung außenwirtschaftlicher Aktivitäten im Rahmen von Entwicklungspartnerschaften sind die Städtepartnerschaften Berlins mit Hauptstädten aus Ländern des Globalen Südens (z.B. mit Jakarta, Mexico City oder Windhoek).

Wir fordern, dass das Land Berlin die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen verankert und sich für ein Unternehmensstrafrecht einsetzt.

Um Verstöße von Unternehmen gegen Menschenrechte zu verhindern, braucht es eine verbindliche Verankerung dieser Sorgfaltspflicht im deutschen Recht. Das Land Berlin kann sich dafür im Bundesrat einsetzen. Es kann zudem diese Sorgfaltspflicht im globalen Geschäftsverkehr für Unternehmen mit Landesbeteiligung und für die Außenwirtschaftsförderung verbindlich verankern. Bisher können Unternehmen noch nicht belangt werden, wenn sie oder ihre Subunternehmer wissentlich gegen Menschenrechte verstoßen. Um die Rechte der betroffenen Menschen zu stärken, sind Maßnahmen zur Verfolgung dieser Verstöße nötig.

Wir fordern, dass das Land Berlin Alternativen zur bestehenden Wirtschaftsweise fördert.

Die bestehende Wirtschaftsweise geht zu Lasten von Mensch und Natur. Um globale Gerechtigkeit zu verwirklichen, bedarf es alternativer Wirtschaftsmodelle, in denen die Wirtschaft der Gemeinschaft und nicht einzelner Interessen dient. Alternative Wirtschaftsmodelle werden bereits in solidarischen Ökonomieprojekten, Gemeinwohl-Ökonomie-Ansätzen und im Fairen Handel umgesetzt. Mittlerweile liegt der Umsatz von fair gehandelten Waren bei einer Milliarde Euro im Jahr. Viele dieser Waren werden in Weltläden mit Hilfe von Ehrenamtlichen verkauft. Das Land Berlin soll die Weltläden in ihrer Arbeit unterstützen und damit zivilgesellschaftliches Engagement stärken.

Wir fordern, dass das Land Berlin eine zukunftsfähige Stadternährung ermöglicht.

Bisher werden Lebensmittel weder nachhaltig noch gerecht hergestellt. Die industrialisierte Landwirtschaft verbraucht zu viel Wasser und Boden, sie fokussiert auf Monokulturen und zerstört dabei die Vielfalt der Pflanzen. Auch die Produzent*innen erhalten zu wenig Lohn für ihre Arbeit. Überschüssige Lebensmittel werden zu niedrigen Preisen in Länder des Globalen Südens exportiert und zerstören dort die Einkommensmöglichkeiten für Kleinbäuer*innen. Das Land Berlin hat 2015 den „Milan Urban Food Policy Pact“ unterzeichnet, um ein nachhaltiges und gerechtes Ernährungssystem zu schaffen. Der Ernährungsrat Berlin für eine zukunftsfähige Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik in der Region ist ein breites Bündnis von Bürger*innen. Er hat agragrökologische Strategien erarbeitet, die das Land Berlin umsetzen soll.